Abt Sebastian von Castelberg
Sebastian war Grossneffe des obigen Sebastian und des ersten Castelbergischen Abtes Christian. Als Sohn des Disentiser Säckelmeisters Johannes und seiner Mutter, Barbara von Planta-Zernez, wurde er circa 1583 geboren.1 1600 tauchte er in den Universitätsmatrikeln von Dillingen (D) auf und studierte dann weiter Theologie am Collegium in Mailand und an der Sorbonne.2 Dabei ergaben sich schulische Verbindungen zu den Söhnen von Nuntius Alfonso Casati, der als päpstlicher Agent in Luzern wirkte. Diese Beziehungen waren wichtig, weil sich die Familienpolitik der Castelberg nun von Frankreich ab- und an Habsburg-Spanien, das im Herzogtum Mailand regierte, gewandt hatte. Nach seiner Priesterweihe wirkte Sebastian ab 1610 als Pfarrer in Sedrun.3 1614 wurde er in unkanonischer Weise – d.h. von der weltlichen Obrigkeit – zum Abt von Disentis erwählt und nachträglich durch den Nuntius benediktiert, nachdem er in Einsiedeln die Profess abgelegt hatte.4 Dies kreideten ihm die Klosterchronisten an, obgleich sie seine ausserordentliche Bildung und die Beherrschung von sieben Sprachen lobten.5 Am 9. September hatte er mit der Gerichtsgemeinde Disentis/Cadi eine («scandalusa») Vereinbarung abgeschlossen, die der weltlichen Behörde die freie Ammannwahl und andere Kompetenzen sicherte.6 Dadurch entfielen dem Kloster wichtige Herrschaftsrechte. Die Unterzeichnung dieser Vertragskomposition bildete jedoch Voraussetzung dafür, dass der Disentiser Rat ihn überhaupt wählte.
Dem Credo des Tridentiums folgend wollte Abt Sebastian im Dezember 1614 eine Schule für Jugendliche einrichten.7 Angesichts des in den Drei Bünden tobenden Religionskriegs verzögerten sich diese Pläne. Stattdessen erfolgte unter seiner Klosterführung 1617 der Anschluss an die schweizerische Benediktinerkongregation, worauf zwei Reformpatres aus Muri kurzfristig nach Disentis kamen.8 Deren Bemühungen wurden aber durch die zweite Castelbergische Komposition von 1618 torpediert.9 Diese für die Klosterautonomie sehr nachteiligen Beschlüsse wurden fünf Jahre später rückgängig gemacht und der gesamte Konvent reorganisiert.10
Die weltlich beeinflusste Klosterpolitik hielt indes an: Unter der Leitung seines Bruders Conradin (ca. 1585–1654) gelang es ein dreibündisches Werbeverbot für die Republik Venedig zu verabschieden, womit sich protestantischerseits die Opposition gegen die spanienfreundliche Partei entlud. Die Klosterherrschaft in Disengs galt als «eigentliches Symbol der katholisch-spanischen Richtung».11 Sowohl Conradin als auch Sebastian wurden am 4. November 1618 vom berühmt-berüchtigten Strafgericht von Thusis angeklagt.12 Per Kontumazurteil wurde Letztgenannter zunächst zu einer Busse von 100 Kronen verurteilt, die später auf 400 Kronen erhöht wurde, womit er «glimpflich» davonkam.13 Die gesamte Surselva wehrte sich aber gegen die willkürliche Rechtsprechung der protestantischen Richter und wollte sich mit der fünförtigen Eidgenossenschaft zusammenschliessen. Der Nuntius in Luzern stachelte am 23. Dezember 1620 zur Ausrottung aller Ketzer, d.h. Protestanten, an.14 Dieser Religionspolitik folgend leistete der Obere Bund keine Waffenhilfe für die Rückeroberung des Veltlins, sondern schloss anfangs Februar 1621 ein Separatbündnis mit dem spanisch-mailändischen Gubernatoren, Herzog von Feria.15 Auf dieses separatistische Vorgehen reagierten die radikalen Protestanten der zwei anderen Bünde mit der Ermordung von Pompeius von Planta – mit dem die Familie von Castelberg versippt war, dem Angriff in Valendas und der Vertreibung der katholischen Eidgenossen aus der Surselva. Dabei musste der Abt «cun las reliquias de S. Plazi e S. Sigisbert» nach Biasca fliehen, während die engadinischen Miliztruppen («Calviners») das Kloster plünderten.16 Die Klosterfeinde verspotteten dafür den Abt: «Darumb sie den Abbt getrieben an / das er ihnen bald machte ban / mit Ochsen er musst pfaden / half den Orten hiemit darvon / der Ursach er selbst musst mit gon / bracht ihm den grössten Schaden.»17
Nachdem Abt Sebastian zurückgekehrt war und lange mit den spanischen Ambassadorenbrüdern Casati verhandelt hatte, unterzeichneten die Drei Bünde die Mailänder (Friedens-)Verträge, wodurch die veltlinischen Untertanengebiete verloren gingen und die österreichischen Besetzungen in Ostbünden sanktioniert wurden.18 Als Vertrauter der habsburgischen Katholikenmonarchien wurde Abt Sebastian im August 1622 nach Lindau abgeordnet, allerdings erfolglos, wie er am 6. November dem dreibündischen Bundstag als «ein ehrlicher Pundtsmann unnd Liebhaber des Valerlandts» berichtete.19 Im Februar 1623 nahm er abermals an einer Gesandtschaft nach Mailand teil, danach reiste er zum Papst nach Rom.20 Obwohl die erwünschte Rückgabe der ehemaligen Untertanengebiete nicht gelang, profitierten die spanischen Parteigänger von den Rekatholisierungen unter habsburgischer Protektion.
Nach diesen intensiven diplomatischen Tätigkeiten sollte sich Abt Sebastian wieder ums Kloster kümmern. Auch dort herrschten parteipolitische Zerwürfnisse, die Zölibatsregeln wurden missachtet und es herrschte Unwillen zur Durchführung von benediktinischen Reformen.21 Nach einer persönlichen Visitation in Disentis stellte Nuntius Alessandro Scappi Ende 1623 verschiedene Reformartikel auf, die in der Praxis aber kläglich scheiterten.22 Der Abt selber regelte am 8. März 1624 die kirchenrechtlichen Verhältnisse in Domat/Ems, wo das Kloster noch alte Rechte besass.23 Rein politische Tätigkeiten hatte ihm der päpstliche Gesandte unter Androhung der Exkommunikation verboten.
Weitere Reformvisitationen seitens der schweizerischen Benediktinerstifte scheiterten, bis die Kongregation durchgriff und sowohl den Abt als auch die reformunwilligen Mönche von Disentis ins Exil schickten. So trat Abt Sebastian am 6. Dezember 1631 hinter die Klosterpforte Rheinau, während die weltliche Obrigkeit in Disentis schmollte.24 Die Aversionen gegen den auswärtigen, interimistischen Verwalter und die Reformpatres hielten an. Währenddessen musste der manisch depressive Sebastian bewacht werden. Als ehemaliger Weltgeistlicher soll er im Exil mit seiner späten monastischen Berufung gehadert haben. Die geistliche Führung strebte einen kanonischen Prozess zwecks seiner offiziellen Abwahl an, indes verstarb er dann am 3. Juni 1634.25 Er wurde in Rheinau bestattet, während Augustin Stöcklin die Nachfolge im surselvischen Kloster antrat.
Die Klosterannalen rühmen die «affabilitas» (Leutseligkeit) von Fürstabt Sebastian, wenngleich er kaum dem Idealbild eines Klosterhirten entsprach.26 Er war letzter weltgeistlicher Abt von Disengs, gebildeter Aristokrat, spanischer Politiker und katholischer Anführer in der Cadi, «aber leider zu wenig von seinem Berufsethos erfüllt».27 Nach seiner Amtszeit erfolgten nurmehr kanonische Nachfolgeregelungen im Benediktinerstift.
Dr. phil. Adrian Collenberg (*1966)
Studium in Allgemeiner Geschichte, Rätoromanistik und Historische Hilfswissenschaften an der Universität Zürich Mitarbeiter der Schweizerischen Rechtsquellenstiftung
Verschiedene Editionen und Publikationen zu Rechts- und Sozialgeschichte in Graubünden
Fussnoten
1 Poeschel 1959, S. 181ff.; vgl. auch HS III/1, S. 501f.; Schumacher 1914, S. 34–37; HBLS 2, S. 509; HLS 3, S. 229f.; LIR 1, S. 159f.
2 Müller 1971, S. 86.
3 Brunold/Saulle Hippenmeyer 1999, S. 158, 170, 178 und 180; zudem war er Mitglied der dortigen St. Jakobsbruderschaft (S. 146).
4 Vgl. Kaufmann 1941, S. 183f.
5 SPTA, Synopsis, S. 153f.; Cuorta memoria, S. 236; Pieth/Hager 1913, S. 41
6 Zur sog. Ersten Castelbergischen Komposition vgl. SSRQ GR B III/1, Nr. 815.
7 Poeschel 1959, S. 185.
8 Eichhorn 1797, S. 262; Poeschel 1959, S. 204: Müller 1971, S. 87; Affentranger 2013, S. 479f.
9 Kaufmann 1942, S. 35; Müller 1948/49, S. 34f.; Pfister 2012, S. 192.
10 SSRQ GR B III/1, Nr. 820.
11 Müller 1948/49, S. 37.
12 StAGR AB IV 5/13, S. 189, 224 und 238f.; Pfister 1934, S. 124–134; Pfister 1984, S. 71f.; Fischer 2000, S. 250.
13 Poeschel 1959, S. 188ff.
14 Anhorn/Mohr 1873, S. 184f.
15 Poeschel 1959, S. 193f.; Maissen 1986, S. 318ff.
16 Cuorta memoria, S. 238; Kaufmann 1942, S. 238; zum Überblick der Kriegsereignisse vgl. Färber 2000, S. 127–134 sowie HLS 3, S. 47f. und LIR 2, S. 345f.
17 Sprecher/Mohr 1856, S. 245.
18 Kaufmann 1942, S. 243; Behr 2015, S. 51f.
19 StAGR AB IV 1/12, S. 35ff.; Poeschel 1959, S. 197.
20 Poeschel 1959, S. 202.
21 Müller 1948/49, S. 175ff.; Müller 1971, S. 91f.
22 Condrau 1996, S. 45; SSRQ GR B III/1, Nr. 820.
23 FamA A IX f, 2.
24 Poeschel 1959, S. 207; Müller 1971, S. 92f.
25 Müller 1948/49, S. 306f.; Poeschel 1959, S. 213.
26 SPTsA, Synopsis, S. 153.
27 Müller 1949, S. 313; H. L. Lehmann 1797, S. 381, schimpft über die «hässliche Rolle», die er politisch spielte und bezeichnete ihn sogar drasPsch als familiären «Schandfleck».